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   BFH, 27.03.2000 - VII B 223/99 (1)   

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BFH, 27.03.2000 - VII B 223/99 (1) (https://dejure.org/2000,6122)
BFH, Entscheidung vom 27.03.2000 - VII B 223/99 (1) (https://dejure.org/2000,6122)
BFH, Entscheidung vom 27. März 2000 - VII B 223/99 (1) (https://dejure.org/2000,6122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausfuhrerstattung - Forderungsabtretung - Auszahlung an Abtretungsempfänger - Aufrechnung - Rückforderungsanspruch - Aufhebung der Vollziehung

  • Judicialis

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AdV; Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.01.1979 - I R 91/78

    Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides - Bemessung des

    Auszug aus BFH, 27.03.2000 - VII B 223/99
    Dabei ist in einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) der Streitwert auf 10 % des vorgenannten Betrages festzusetzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 1986 VII S 7-8/86, BFHE 146, 369, und vom 24. Januar 1979 I R 91/78, BFHE 127, 300, BStBl II 1979, 441).
  • BFH, 27.05.1986 - VII S 8/86
    Auszug aus BFH, 27.03.2000 - VII B 223/99
    Dabei ist in einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) der Streitwert auf 10 % des vorgenannten Betrages festzusetzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 1986 VII S 7-8/86, BFHE 146, 369, und vom 24. Januar 1979 I R 91/78, BFHE 127, 300, BStBl II 1979, 441).
  • BFH, 07.03.1989 - VII E 1/88

    Anordnung auf vorläufigen Rechtsschutz zur vorläufigen Unterbindung einer

    Auszug aus BFH, 27.03.2000 - VII B 223/99
    Das gleiche gilt für das hier vorliegende Verfahren der Aufhebung der Vollziehung; denn auch in ihm wird darüber gestritten, ob die Antragstellerin bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheides des HZA den Rückforderungsbetrag behalten darf oder ob sie eine ihm entsprechende wirtschaftliche Einbuße --dergestalt, dass sie den dem Rückforderungsbetrag korrespondierenden, ihr unstreitig zustehenden Ausfuhrerstattungsbetrag einstweilen nicht ausgezahlt erhält-- schon jetzt (vorläufig) hinnehmen muss (vgl. Beschluss des Senats vom 7. März 1989 VII E 1/88, BFH/NV 1989, 721).
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   BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99   

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BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99 (https://dejure.org/2000,7832)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2000 - VII B 223/99 (https://dejure.org/2000,7832)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2000 - VII B 223/99 (https://dejure.org/2000,7832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Ausfuhr von Schlachtbullen - Ausfuhrerstattung - Rückforderungsanspruch - Aufrechnung von Erstattungsansprüchen - Forderungsabtretung - Aufhebung der Vollziehung

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 226 Abs. 1; ; BGB § 389

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94

    Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99
    Das FG ist im Anschluss an das Urteil des beschließenden Senats vom 31. August 1995 VII R 58/94 (BFHE 178, 306, BStBl II 1996, 55) davon ausgegangen, dass die Aufrechnung des HZA eine Vollziehung des Rückforderungsbescheids darstellt; es hat ferner sinngemäß angenommen, dass die Anordnung der Aufhebung der Vollziehung des Rückforderungsbescheids zur Folge haben müsse, dass das HZA die Antragstellerin so stellt, wie es sie ohne die Aufrechnung gestellt hätte, dass es nämlich die der Antragstellerin zustehenden Ausfuhrerstattungsbeträge, gegen die es aufgerechnet hat, an die Antragstellerin trotz der vom HZA als wirksam angesehenen Aufrechnung auszahlt; durch die Aufrechnung werde dies, wie es das FG ausgedrückt hat, "blockiert".

    Zu Vollziehungsmaßnahmen in diesem Sinne gehört nach dem Urteil des Senats in BFHE 178, 306, BStBl II 1996, 55 im Steuererhebungsverfahren nach der Abgabenordnung (AO 1977) auch eine Aufrechnungserklärung.

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 178, 306, BStBl II 1996, 55 der AdV eines Steuerbescheids die Wirkung beigemessen, dass sie die Verbindlichkeit der durch den Bescheid getroffenen hoheitlichen Regelung in dem Sinne suspendiere, dass sich kein Beteiligter auf diese Regelung berufen und sie zur Grundlage seines Handelns machen dürfe, solange die Vollziehung ausgesetzt ist.

    Nach dem Urteil des beschließenden Senats in BFHE 178, 306, BStBl II 1996, 55 ist eine von der Finanzbehörde erklärte Aufrechnung unwirksam, wenn das FG die Vollziehung der Gegenforderung der Finanzbehörde ausgesetzt hat.

  • BFH, 22.01.1985 - VIII R 37/84

    Voraussetzungen der Steuerfreiheit eines Sanierungsgewinns nach § 11 Nr. 4 KStG

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99
    Ein solches Rechtsschutzbedürfnis ist Voraussetzung (auch) für die Durchführung jedes Rechtsmittelverfahrens (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325; BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VIII R 37/84, BFHE 143, 420, BStBl II 1985, 501).

    Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel ist also nur gegeben, wenn der Rechtsmittelführer ein berücksichtigungswürdiges Interesse daran hat, ein Rechtsmittelverfahren zu dem Zweck zu führen, eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und ihre Ersetzung durch eine ihm günstigere zu erreichen (BFH-Urteile vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BFHE 174, 446, BStBl II 1994, 756, und in BFHE 143, 420, BStBl II 1985, 501).

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99
    Um eine solche Maßnahme handele es sich aber bei einer Aufrechnung nicht (BVerwG-Urteil vom 27. Oktober 1982 3 C 6.82, BVerwGE 66, 218).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99
    Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel ist also nur gegeben, wenn der Rechtsmittelführer ein berücksichtigungswürdiges Interesse daran hat, ein Rechtsmittelverfahren zu dem Zweck zu führen, eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und ihre Ersetzung durch eine ihm günstigere zu erreichen (BFH-Urteile vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BFHE 174, 446, BStBl II 1994, 756, und in BFHE 143, 420, BStBl II 1985, 501).
  • BFH, 14.11.2000 - VII R 85/99

    Zahlung während des Revisionsverfahrens - Kein Wegfall des

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99
    Welche Wirkungen die Aufrechnungserklärung gehabt hat, ist, sofern ein Rechtsschutzbedürfnis bestehen sollte, ggf. in einem Hauptsacheverfahren zu klären, ebenso die durch das Verfahren VII R 85/99 aufgeworfene Grundsatzfrage, ob das HZA mit in der Vollziehung ausgesetzten Forderungen aufrechnen darf.
  • BFH, 30.07.1990 - V R 49/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99
    Ein solches Rechtsschutzbedürfnis ist Voraussetzung (auch) für die Durchführung jedes Rechtsmittelverfahrens (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325; BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VIII R 37/84, BFHE 143, 420, BStBl II 1985, 501).
  • BFH, 15.11.1971 - GrS 7/70

    Revision - Urteil des FG - Urteilsbestätigung in vollem Umfang

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99
    Denn das FG hat in dem angefochtenen Beschluss die Aufhebung der Vollziehung des Rückforderungsbescheids des HZA nach § 69 Abs. 3 Satz 3 FGO angeordnet und damit eine materielle Verschlechterung der Rechtslage des HZA herbeigeführt (BFH-Beschluss vom 15. November 1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120).
  • BFH, 28.06.1990 - X B 163/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99
    Ein solches Rechtsschutzbedürfnis ist Voraussetzung (auch) für die Durchführung jedes Rechtsmittelverfahrens (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325; BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VIII R 37/84, BFHE 143, 420, BStBl II 1985, 501).
  • BFH, 27.09.1994 - III B 287/90

    Auslegung der Begriffe "Änderung" und "Ersetzung" nach § 68 Finanzgerichtsordnung

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99
    Gegen sie richtet sich die vom FG wegen grundsätzlicher Bedeutung und wegen Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 27. September 1994 VII B 103, 105/94 (BFH/NV 1995, 244) zugelassene Beschwerde des HZA.
  • FG Sachsen, 22.09.1999 - 1 K 153/96

    Auslegung des Begriffs "Wirtschaftsjahr" in § 6 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99
    Die Entscheidung des FG ist in der Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern 1999, 384, ihr Leitsatz in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 32 veröffentlicht worden.
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05

    Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte

    c) Der Abrechnungsbescheid ist auch vollziehbar (vgl. BFHE 151, 128, 130 f; BFH/NV 2000, 880, 881).
  • BFH, 14.11.2000 - VII R 85/99

    Zahlung während des Revisionsverfahrens - Kein Wegfall des

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Revision ist gegeben, wenn der Revisionskläger (hier: das HZA) ein berücksichtigungswürdiges Interesse daran hat, ein Revisionsverfahren zu dem Zwecke zu führen, eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und ihre Ersetzung durch eine ihm günstigere zu erreichen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Januar 1985 VIII R 37/84, BFHE 143, 420, BStBl II 1985, 501, und vom 15. März 1994 IX R 6/91, BFHE 174, 4, BStBl II 1994, 599; Beschluss des Senats vom 21. Februar 2000 VII B 223/99, BFH/NV 2000, 880).
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